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Zahnschmuck

Zahnschmuck ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von stark modisch bestimmten Zahnverzierungen wie Twinkles (Brillies), Dazzler und Grills.

Auch künstliche Zahnkronen können in manchen Fällen als Zahnschmuck in Frage kommen.

Twinkles (englisch: to twinkle „blitzen“) oder Brillies sind Zahnschmuck mit Rubinen, Diamanten oder der Edelsteinimitation Strass als Halbrelief.

Dazzler (englisch: to dazzle „blenden“) bestehen aus einer verzierten Goldfolie.

Befestigung: Twinkles und Dazzler werden, ähnlich wie Brackets in der Kieferorthopädie, mithilfe der Säure-Ätztechnik (Aufrauung der Oberfläche des Zahnschmelzes durch Ätzen mit Phosphorsäure) mit einem Kompositharz auf den Zahn geklebt (Bonding) und können ohne bleibende Schäden an den Zähnen später wieder entfernt werden, wenn die Eingliederung und die Entfernung fachgerecht (von einem Zahnarzt) vorgenommen werden.

Kosten und Verweildauer: Zahnschmuck ist eine kosmetische Leistung und unterliegt somit nicht der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Kosten variieren je nach eingesetzter Technik und Zahnarztpraxis.

Die Haltbarkeit (Verweildauer) liegt bei ca. 1 bis 2 Jahren.